ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

Wandmalerei

1. Entwurf für Wandmalerei

Auf Grund der Informationen, die du mir im Erstgespräch gibst entwickle ich eine oder mehrere Ideen, die wir in einem gemeinsamen Prozess zu einem fertigen Entwurf bringen. Gemeinsam bedeutet, dass ich dich z. B. nach der ersten Skizzenphase um deine Meinung bitte oder zwischendurch deine Präferenzen abfrage. Du kannst die Gestaltung aber auch ganz mir überlassen.

Am Ende der Entwurfsphase bekommst du von mir ein Angebot, das den fertigen Entwurf, den Preis für Entwurf und Ausführung, und die vorraussichtliche Arbeitszeit beinhaltet.

2. Umsetzung der Wandmalerei

Wenn du mit dem Entwurf zufrieden bist, bestätige mir schriftlich (E-Mail reicht natürlich!), dass du das Angebot annimmst und wir vereinbaren den Zeitrahmen, in dem ich die Arbeit realisieren kann.

Stelle sicher, dass zu diesem Zeitpunkt genug Platz zum arbeiten besteht und keine Maler- oder Putzarbeiten mehr in der unmittelbaren Nähe stattfinden.

3. Kosten einer Wandmalerei

Ein Quadratmeterpreis lässt sich leider nicht errechnen, da der Arbeitsaufwand je nach Detailreichtum und Größe der Arbeit schwankt.

Unser Erstgespräch für die Ideenfindung ist natürlich kostenlos.

Anschließend arbeite ich in der Regel mehrere Tage an einem Entwurf. Je nach Umfang kostet der Entwurf zwischen 1200 und 3000 €. In dem Preis ist eine Korrekturrunde enthalten.

Auf Basis des Entwurfs erstelle ich dir ein Angebot. Ich rechne dabei mit einem Tagessatz von 800 € und einer auf einigen Jahren Erfahrung basierenden Schätzung, wieviele Tage ich für die Realisation der Wandmalerei benötige.

Eine Rechnung stellt sich dann aus folgenden Posten zusammen:

  1. Entwurf

  2. Arbeitszeit für die Wandgestaltung und Materialaufwand

  3. in manchen Fällen: Vergütung der Nutzungsrechte entsprechend unserer Vereinbarung

  4. Logie und Anfahrt mit 0,30 € Kilometerpauschale und der Hälfte der Anreisezeit als Arbeitszeit

4. Vertragsrücktritt

Du kannst von unserem Vertrag bis zwei Wochen vor dem Ausführungstermin kostenfrei zurücktreten, mit Ausnahme der Vergütung für den Entwurf.

Erfolgt ein Rücktritt ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Beginn der Ausführung, sind zusätzlich zu den Kosten für den Entwurf die bis dahin angefallenen Auslagen (z. B. Hotelbuchung, Materialkosten) von dir zu erstatten.

Bei einem Rücktritt innerhalb von sieben Kalendertagen vor Beginn der Ausführung sind zusätzlich zur Entwurfsvergütung ein Drittel der vereinbarten Kosten für die Umsetzung fällig.

5. Serviceleistungen

Innerhalb der ersten zwei Jahre restauriere ich kleinere Schäden wie z. B. Kratzer an meinen Wandmalereien gegen die Anfahrtskosten.

Was du Rechtliches wissen solltest:

Nach § 7 UrhG verbleiben alle Urheberrechte für Skizzen, Entwürfe und fertige Arbeiten bei mir, Lena Unverdorben. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt durch eine schriftliche Vereinbarung und nach angemessener Vergütung. Weitere Informationen dazu, findest du im § 32 des Urhebergesetzes und bei der Illustratoren Organisation e. V.

Gemäß §44b Absatz 3 UrhG widerspreche ich ausdrücklich jeglicher Verwendung meiner Werke zu Zwecken des Text- und Data-Minings, insbesondere zur Ermöglichung eines Einsatzes im Rahmen von Werken, die durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen werden.

Ich bin nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz über die Künstlersozialkasse versichert. Hier findest du Informationen dazu, was dies für dich bedeutet.