ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN
Wandmalerei
1. Entwurf für Wandmalerei
Auf Grund der Informationen, die du mir im Erstgespräch gibst entwickle ich eine oder mehrere Ideen, die wir in einem gemeinsamen Prozess zu einem fertigen Entwurf bringen. Gemeinsam bedeutet, dass ich dich z. B. nach der ersten Skizzenphase um deine Meinung bitte oder zwischendurch deine Präferenzen abfrage. Du kannst die Gestaltung aber auch ganz mir überlassen.
Am Ende der Entwurfsphase bekommst du von mir ein Angebot, das den fertigen Entwurf, den Preis und die vorraussichtliche Arbeitszeit beinhaltet.
2. Umsetzung der Wandmalerei
Wenn du mit dem Entwurf zufrieden bist, bestätige mir schriftlich (E-Mail reicht natürlich!), dass du den Auftrag annimmst und wir vereinbaren den Zeitrahmen, in dem ich die Arbeit realisieren kann.
Stelle bitte sicher, dass zu diesem Zeitpunkt genug Platz zum arbeiten besteht und keine Maler- oder Putzarbeiten mehr in der unmittelbaren Nähe stattfinden.
3. Kosten einer Wandmalerei
Ein Quadratmeterpreis lässt sich leider nicht errechnen, da der Arbeitsaufwand je nach Detailreichtum und Größe der Arbeit schwankt.
Unser Erstgespräch für die Ideenfindung ist natürlich kostenlos.
Anschließend arbeite ich in der Regel mehrere Tage an einem Entwurf. Je nach Umfang kostet der Entwurf zwischen 500 und 800 €. In dem Preis ist eine Korrekturrunde enthalten.
Auf Basis des Entwurfs erstelle ich dir ein Angebot. Ich rechne dabei mit einem Tagessatz von 700 € und einer auf einigen Jahren Erfahrung basierenden Schätzung, wieviele Tage ich für die Realisation der Wandmalerei benötige.
Eine Rechnung stellt sich dann aus folgenden Posten zusammen:
Entwurf
Arbeitszeit für die Wandgestaltung und Materialaufwand
Vergütung der Nutzungsrechte entsprechend unserer Vereinbarung
Logie und Anfahrt ( 0,30 € / km ) - Die Hälfte der Anreisezeit berechne ich als Arbeitszeit
Sollte ich ausnahmsweise mehr oder weniger Zeit benötigen, kann sich der Preis entsprechend ändern. Ich sage dir in diesem Fall natürlich rechtzeitig Bescheid.
Was du Rechtliches wissen solltest:
Nach § 7 UrhG verbleiben alle Urheberrechte für Skizzen, Entwürfe und fertige Arbeiten bei mir, Lena Unverdorben. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt durch eine schriftliche Vereinbarung und nach angemessener Vergütung. Weitere Informationen dazu, findest du im § 32 des Urhebergesetzes und bei der Illustratoren Organisation e. V.
Gemäß §44b Absatz 3 UrhG widerspreche ich ausdrücklich jeglicher Verwendung meiner Werke zu Zwecken des Text- und Data-Minings, insbesondere zur Ermöglichung eines Einsatzes im Rahmen von Werken, die durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen werden.
Ich bin nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz über die Künstlersozialkasse versichert. Hier findest du Informationen dazu, was dies für dich bedeutet.